Die Aufgabe des Wanderfahrabzeichens Stufe 1 ist es, dem Bewerber grundlegende
Kenntnisse für das Zurücklegen längerer Strecken im Gespann (mehrstündige Ausfahrten,
Tages-Wanderfahrten) zu vermitteln und zu überprüfen. Der Bewerber soll in der Beurteilung
des Zustandes des Gespannes, für sicherheitsorientiertes Verhalten und das Vorgehen in
Notsituationen geschult werden.
Zulassungsvoraussetzung
Der Bewerber muss mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, und die
körperliche und geistige Mindestreife aufweisen, um bei einer mehrstündigen
Wanderfahrt auf sein Gespann unter Sicherheitsaspekten einwirken zu können.
Fahrer unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen, der mindestens
im Besitz des Kutschenführerschein A – Privatperson oder des Fahrabzeichens V ist
und eine 2-jährige Fahrpraxis vorweisen kann, teilnehmen.
Ein Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Die bestandene Prüfung zum Kutschenführerschein A – Privatperson oder dem
Fahrabzeichen V (FA V)
Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
zugelassen werden verkehrssichere 5- jährige und ältere Pferde, die den
Anforderungen entsprechen.
Die Aufgabe des Wanderfahrabzeichens Stufe 2 ist es, die in der Stufe 1 erworbenen
Kenntnisse zu vertiefen und insbesondere die grundlegenden Fertigkeiten in der Planung
von Wanderfahrten zu vermitteln.
Zulassungsvoraussetzung
Der Bewerber muss mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, und die
körperliche und geistige Mindestreife aufweisen, um bei einer mehrstündigen
Wanderfahrt auf sein Gespann unter Sicherheitsaspekten einwirken zu können.
Fahrer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen, der mindestens
im Besitz des Kutschenführerscheins A – Privatperson des Fahrabzeichens V ist,
teilnehmen.